Gesundheitskonferenz

Teilnehmer

Teilnehmer
Die Teilnehmer der kommunalen Gesundheitskonferenz kommen aus allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge und Förderung, der Selbsthilfe und des Patientenschutzes vor Ort.

Die Mitglieder...
Die Zusammensetzung der kommunalen Gesundheitskonferenz in der StädteRegion Aachen richtet sich nach den Vorgaben, die im Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NW) verankert sind. Darin sind festgelegt, welche Institutionen beteiligt werden sollen: Neben Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses sollen Vertreterinnen und Vertreter der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutzes vertreten sein.
Im Wesentlichen sind dies Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekenkammer, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes, Freien Wohlfahrtsverbände, gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen, Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung, private Krankenkassen, Selbsthilfegruppen, stationären Einrichtungen der Krankenversorgung und Pflege sowie Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und sozialen Leistungen. Weitere Mitglieder, wie Vertreter der Pflegekonferenz, des kommunalen Jugend- und Sozialhilfebereichs, der Sozialpartner, kommunale Gleichstellungsbeauftragte und Kinderbeauftragte, können berufen werden
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